Bild- und Quellennachweis

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Links

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bestätigt, dass das Verlinken oder Einbetten von Inhalten grundsätzlich zulässig ist, wenn die Inhalte öffentlich zugänglich sind. (EuGH, 08.09.2016 – C-160/15). Dies könnte sich durch eine Neuordnung des Leistungsschutzrechtes ändern.

 

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